Zielstrebigkeit des Studiums
Ein Studium verlängert den Unterhaltsanspruch nur, wenn es zielstrebig betrieben wird.
Bei einem Bachelorstudium können zu Beginn unterdurchschnittliche ECTS-Punkte erreicht werden, wenn dies später durch überdurchschnittlichen Erfolg ausgeglichen wird.
OGH 21. 10. 2021, 4 Ob 130/21b
Zur Bedeutung der ECTS-Punkte siehe auch 7 Ob 131/19v; 8 Ob 149/17w; 3 Ob 8/18z
4. Februar 2022