Auslandsreisen mit Kindern

Wann eine Vollmacht benötigt wird

Reisen beide obsorgeberechtigten Eltern mit dem Kind ins Ausland, wird jedenfalls keine Vollmacht benötigt. Reist nur ein Elternteil, sollte er nachweisen können, dass der andere Elternteil der Reise zustimmt oder er der allein Obsorgeberechtigte ist.

Der ÖAMTC hat zusammengestellt, in welchen Länder man mit Schwierigkeiten rechnen muss. Manche Länder verlangen sogar eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht. Es empfiehlt sich die Vollmacht mit einer Übersetzung in der Landessprache zu erstellen. Der ÖAMTC stellt dafür Formulare bereit. Im Fall der Beglaubigung kann man mehrere Übersetzungen in einer Vollmacht zusammenfassen.

Vollmacht für allein reisende Kinder (ÖAMTC)

23. August 2022