Kindesunterhalt bei viel Kontakt
Reduktion bei überdurchschnittlichem Kontaktrecht Üblich ist nach der Rechtsprechung ein Kontaktrecht von zwei Tagen alle zwei Wochen sowie von vier Wochen in den Ferien, also von etwa 80 Tagen im Jahr bzw. von durchschnittlich rund 1,5 Tagen pro Woche. Ausgehend davon billigte der Oberste Gerichtshof beispielsweise bei Betreuungsleistungen von 2,25 Tagen pro Woche oder von [...]