Geldstrafe wegen Missachtung des Kontaktrechts
Kind wird nicht übergeben
Eine Geldstrafe zur Durchsetzung des Kontaktrechts „muss weh tun“, um den Zweck als Beugemittel zu erfüllen. Eine Geldstrafe von € 500,– ist vertretbar, selbst wenn der Obsorgeberechtigte nur ein geringes Einkommen hat (OGH 15. 11. 2021, 6 Ob 196/21y).
Kind wird zu spät zurückgebracht
Zur zwangsweisen Durchsetzung der Kontaktrechtsregelung kann auch gegen den kontaktberechtigten Elternteil eine Geldstrafe verhängt werden. Dass der Kontaktberechtigte die beiden Kinder dem betreuenden Elternteil an vier Besuchswochenenden ohne nachvollziehbaren Grund erst mit einer Verspätung zwischen 60 und 130 Minuten zurückgebracht hat, rechtfertigt eine Geldstrafe von € 300,– (OGH 21. 10. 2021, 3 Ob 160/21g).
In der Praxis entscheiden Richter/innen individuell, ob und welche Maßnahmen verhängt werden.
15. April 2022