Geldstrafe wegen Missachtung des Kontaktrechts

Kind wird nicht übergeben

Eine Geldstrafe zur Durchsetzung des Kontaktrechts „muss weh tun“, um den Zweck als Beugemittel zu erfüllen. Eine Geldstrafe von € 500,– ist vertretbar, selbst wenn der Obsorgeberechtigte nur ein geringes Einkommen hat.
OGH 15. 11. 2021, 6 Ob 196/21y

Eine Geldstrafe zur Durchsetzung des Kontaktrechts „muss weh tun“, um den Zweck als Beugemittel zu erfüllen. Eine Geldstrafe von € 500,– ist vertretbar, selbst wenn der Obsorgeberechtigte nur ein geringes Einkommen hat.
OGH 15. 11. 2021, 6 Ob 196/21y

Kind wird zu spät zurückgebracht

Zur zwangsweisen Durchsetzung der Kontaktrechtsregelung kann auch gegen den
kontaktberechtigten Elternteil eine Geldstrafe verhängt werden. Dass der Kontaktberechtigte die
beiden Kinder dem betreuenden Elternteil an vier Besuchswochenenden ohne nachvollziehbaren
Grund erst mit einer Verspätung zwischen 60 und 130 Minuten zurückgebracht hat, rechtfertigt
eine Geldstrafe von € 300,–.
OGH 21. 10. 2021, 3 Ob 160/21g

In der Praxis entscheiden Richter/innen individuell, ob und welche Maßnahmen verhängt werden.

15. April 2022