Kindesunterhalt: neuer Regelbedarf ab 1.1.2024
Erhöhter Durchschnittsbedarf / Luxusgrenze im Jahr 2024
Der angemessene Kindesunterhalt wird grundsätzlich mit der Prozentmethode berechnet. Verdient der unterhaltspflichtige Elternteil jedoch außerordentlich gut, würde einem Kind zu viel Unterhalt zustehen. Dafür wird eine Luxusgrenze eingezogen. Diese beträgt das Zweifache (bis zum 10. Geburtstag), bzw. das Zweieinhalbfache (ab 10 Jahren) des „Regelbedarfs“ (= durchschnittlicher Bedarf eines Kindes). Dieser Wert wird (seit 2022) jeweils am 1.1. neu festgesetzt. Die Werte für 2024 sind:
ab Geburt: € 340,–
ab 6. Geburtstag: € 430,–
ab 10. Geburtstag: € 530,–
ab 15 . Geburtstag: € 660,–
ab 20. Geburtstag: € 760,–
Damit errechnen sich folgende Werte für den Unterhaltsstopp (= Luxusgrenze):
ab Geburt: € 680,–
ab 6. Geburtstag: € 860,–
ab 10. Geburtstag: € 1.325,–
ab 15 . Geburtstag: € 1.650,–
ab 20. Geburtstag: € 1.900,–
Für Ehegattenunterhalt gibt es Übrigens keine Obergrenze, wie der OGH in der Entscheidung 7 Ob 80/13k im Fall eines österreichischen Waffenproduzenten festgestellt hat.
5. Jänner 2024