Kontaktrecht Kindergartenkind
Wöchentliches Kontaktrecht im Kindergartenalter
Im Kindergartenalter sind häufigere, aber kürzere Kontakte für die Kinder besser als das sonst für ältere Kinder übliche Kontaktrecht an jedem zweiten Wochenende. Ein wöchentliches Kontaktrecht in der Dauer von fünf Stunden kann im Fall eines Kindes im Kindergartenalter alters- und bedürfnisentsprechend sein. Jedoch sind zumindest zwei Kontakte pro Monat erforderlich, damit es zu keiner Entfremdung kommt (OGH 21. 10. 2021, 4 Ob 122/21a).
18. Oktober 2022