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Die Ausbildung zum Rechtsanwalt

von RA Dr. Ernst Schillhammer, Vorsitzender des Dachverbandes der Österreichischen Konzipienten und Obmann des Clubs der Konzipienten des Juristenverbandes

Rechtsanwalt wird man in Österreich durch die Eintragung in die „Liste der Rechtsanwälte“. Diese Eintragung kann erreichen, wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Von diesen Voraussetzungen, welche in § 1 RAO geregelt sind, interessieren in diesem Zusammenhang besonders jene, die mit der Ausbildung zu tun haben:

Nach Absolvierung des juristischen Diplomstudiums braucht man insgesamt fünf Jahre anrechenbare Praxis. Drei Jahre davon müssen als Konzipient bei einem österreichischen Rechtsanwalt, neun Monate bei Gericht verbracht werden. Die verbleibende Zeit von einem Jahr und drei Monaten können auch anders angerechnet werden, etwa durch das Doktorat (sechs Monate anrechenbar) oder gewisse Tätigkeiten in Legistik, Verwaltung oder als Universitätsassistent.

Nach frühestens drei Jahren stellt man sich der Rechtsanwaltsprüfung, die aus drei schriftlichen, achtstündigen Klausuren und der vierstündigen mündlichen Prüfung vor dem vierköpfigen Senat (zwei Richter, zwei Rechtsanwälte) bei OLG abzulegen ist. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Prüfungsstoff ist das gesamte österreichische und europäische Recht.

Die Konzipientenzeit läßt sich grob in vier Abschnitte unterteilen:

Als Anfänger muß man zunächst die Grundzüge lernen, nach denen die Tätigkeit einer Anwaltskanzlei aufgebaut ist. Dabei ist es von größtem Vorteil, wenn man sich diesbezügliche Kenntnisse bereits durch Teilzeitarbeit während des Studiums angeeignet hat (dies ist eine der wichtigsten Zusatzqualifikationen bei der oft schwierigen Bewerbung um eine Konzipientenstelle).

Nach eineinhalb Jahren erteilt die Rechtsanwaltskammer die sogenannte große Legitimationsurkunde (LU). Erst mit dieser großen LU kann man alle Verhandlung (daß heißt auch bei Anwaltszwang) für seinen Chef verrichten. In dieser Zeit kann man Verhandlungspraxis erwerben und das sichere Auftreten vor Gericht und Behörden gründlich üben.

Die dritte Phase wird bestimmt von der Vorbereitung für die Anwaltsprüfung. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte man bereits zahlreiche der von der Anwaltsakademie angebotenen Seminare und Ausbildungsveranstaltungen absolviert haben. Kurz vor der Prüfung ziehen sich die Konzipienten in den sogenannte Prüfungsurlaub zurück, der etwa ein bis zwei Monate dauert und der Intensivvorbereitung dient.

Nach bestandener Prüfung verbleiben meist noch einige Monate bis zur Eintragung in die Anwaltsliste. In dieser Zeit muß man den Absprung in die Selbständigkeit vorbereiten, Kanzleiräumlichkeiten und Einrichtung beschaffen, Haftpflichtversicherungsanbote vergleichen oder etwa zukünftige Partner für eine Kanzleigemeinschaft suchen. Zahlreiche Konzipienten bleiben als Substituten oder Juniorpartner in der Kanzlei ihres letzten Ausbildungsanwaltes.

Die Tätigkeitsbereiche der Konzipienten sind so vielfältig wie jene der Anwaltskanzleien, in denen sie arbeiten. Da gibt es zunächst die immer noch den größten Anteil stellende Einzelkanzlei mit allgemeinem Tätigkeitsbereich und direktem Kontakt zum Klienten. In letzter Zeit entstehen aber auch in Österreich große Kanzleigemeinschaften (Anwaltsfirmen), die für diverse Rechtsgebiete hochspezialisierte Juristen beschäftigen und auch auf den internationalen Rechtsberatungsmarkt drängen.

idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein