Endlich eintragungsfähig!
Wer nach dem Studium (mindestens 4, im Schnitt 6-7 Jahre), der Gerichtspraxis (mindestens 9 Monate), der langen Durststrecke der Konzipientenzeit
(5 Jahre minus Gerichtspraxis und Anrechnungen) auch noch die Anwaltsprüfung (keine bis einige Monate Praxispause) geschafft hat, steht knapp vor dem Ziel: Die Eintragung als selbstständiger Rachtsanwalt!
Doch mit dem Ausfüllen eines Formulares ist es nicht getan. Es gibt viele Dinge zu planen, zu kalkulieren und zu beachten. Damit dies leichter fällt, findet Ihr hier drei Hilfestellungen:
Für weitere Informationen bietet sich das Forum an. Dort könnt Ihr aktuelle Themen besprechen. Für heikle
Fragen steht der geschützte Bereich zur Verfügung, bei dem alle Teilnehmer persönlich miteinander Kontakt aufnehmen können.
idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein |