Einnahmen
Endlich Unternehmer, endlich steht die eigene Kontonummer auf den Honorarnoten! Das ist der angenehme Teil. Mit welchen Einnahmen man rechnen kann kann man von einer Statistik der Wiener RAK ableiten.
Je nach Verhandlungstätigkeit und Auslastung sollte ein Jurist rund 1.800 Arbeitsstunden pro Jahr verrechnen. Ein Drittel bis die Hälfte der Arbeitszeit ist im Schnitt nicht verrechenbar.
Zu Beginn sind durchschnittliche Stundensätze von € 75,- bis € 100,- realistisch. Darunter ist man in der Verlustzone. Anzustreben wären € 200,- pro Stunde (netto). Als Monatsumsatz
sollten zu Beginn € 6.000,- bis € 8.000,- angestrebt werden. Vereinbart man einen fixen Stundensatz sollte man zwischen € 120,- (Substitution) und € 350,- (netto) liegen.
Streitwerte unter € 7.000,- sind kaum kostendeckend.
Als Finanzierungsaufwand kalkulieren die Banken rund € 50.000,- bis € 100.000,- für die ersten zwei bis drei Jahre. Es sollten sich immer rund die zweifachen Monatsausgaben
als Guthaben am Konto befinden. Die ersten sechs Monate sind wegen des zu Beginn meist noch nicht vorhanden Geschäfts vorzufinanzieren.
Günstiger als ein Kredit ist eine Rahmenvereinbarung, wo man nur Zinsen für den jeweils ausgenützten Rahmen zahlen muss.
Aber ... die Einnahmen kann man schwer planen. Ist die Kanzlei nicht ausgelastet, sind auch kleine Causen wertvoll, erst wenn man langfristig ausgelastet ist, kann man es sich leisten auch nicht
kostendeckende Fälle abzulehnen.
Ausgaben
Relativ gut steuern und vorhersehen kann man aber die Ausgaben: Je nach Lage und Ausstattung, sowie
Personal und Literaturanschaffungen kann man mit grob € 2.000,- bis 3.500,- für Kanzlei und € 1.000,- für Kammer, Versicherung etc rechnen, insgesamt also ca. € 3.000,- bis 4.500,-
jeweils netto und ohne Abschreibungen und ohne Personal.
idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein |