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Beginn mit der Gerichtspraxis

Aus folgenden Gründen ist es günstig die gesamte Gerichtspraxis gleich nach dem Studium zu absolvieren:

Der Übergang vom Studium zur Gerichtspraxis und schliesslich zum Konzipienten ist harmonischer, wenn mit der Gerichtspraxis begonnen wird:

Die Arbeitszeit bei Gericht ist "vergnüglich", verglichen mit der eines Konzipienten, allerdings liegt auch das Gehalt bei Gericht unter dem eines RAA.

Der Beginn in einer RA-Kanzlei ist oft sehr hart: Da viele Anwälte RAA deshalb beschäftigen, weil sie überbelastet sind, kann es vorkommen, dass sie nicht viel Zeit haben um Neulinge einzuschulen. Andererseits ist es sicher nicht einfach sich zu erinnern, was zu Beginn alles Probleme bereitet (z.B. die Formulierung eines einfachen Berichtsbriefes ). So ist man oft auf sich alleine gestellt. Während der Gerichtspraxis lernt man die Praxis ohne grossen Druck und Stress und mit oft guter Unterstützung durch den betreuenden Richter kennen. Man kann während der Gerichtspraxis z.B. in Ruhe lernen die Prozesskosten zu berechnen oder RA bei Verhandlungen beobachten. Tipp : viel notieren - die Tricks, die man da lernt bekommt man sonst nie so geballt ...

Wer von einem Kollegen einen netten Richter empfohlen bekommt, oder wer ein Spezialgebiet kennenlernen möchte (Handelsgericht, Arbeits- und Sozialgericht,...), sollte versuchen auf die Zuteilung Einfluss zu nehmen. Sehr zu empfehlen ist z.B. eine ein- oder zweimonatige Tätigkeit am Arbeits- und Sozialgericht, da man dort meist sehr viele Verhandlungen besuchen kann. Mir haben die Notizen, die ich mir während den Verhandlungen im ASG gemacht habe - und die kopierten Schriftsätze - später sehr geholfen.

Einstiegsgehalt als Konzipient

Als ich 1995 meine erste Konzipientenstelle angetreten habe, konnte ich ein Gehalt von € 1.700,- (brutto x 14 ) aushandeln. Derzeit glaube ich, dass man als Einsteiger mit € 1.800,- bis € 2.000,- zufrieden sein kann. Kollegen mit Auslanderfahrung (LL.M.) oder Assistenzzeiten (Uni) beginnen meist mit mehr, auch Groß- bzw. Wirtschaftskanzleien zahlen mehr - dies aber oft auch bei erheblich höheren Arbeitszeiten (All-in mit 50+ Wochenstunden). Eine der wenigen aktuellen Mindestlohnempfehlungen einer Rechtsanwaltskammer ist beispielsweise die der RAK Steiermark. Diese hat am 9. Mai 2005 die Mindestentlohnung mit € 1.700,-- (brutto x 14) festgesetzt. Inflationsbereinigt ergibt dies per Dezember 2007 etwas mehr € 1.800,--. Seminare sollten - ohne Anrechnung auf den Urlaub - absolviert werden dürfen und vom Anwalt bezahlt werden. Mein jetziger RAA kann genau so viele Seminare machen, dass er am Ende der Praxiszeit alle nötigen hat. Auch in Wien gibt es eine Empfehlung, die etwas darunter liegt. Bei Unterschreiten muss der Anwalt dies begründen ... das wäre aber keine gute Basis für ein engagiertes Dienstverhältnis, bei dem Überstunden idR nicht abgegolten werden.

Beim Ausverhandeln des Gehaltes sollte man auch das Gehalt in Relation zur Arbeitszeit betrachten. Kläre im Bewerbungsprozess welcher Arbeits(zeit)aufwand erwartet wird. Hier kannst Du mit 45-55 Stunden rechnen. Infos findest Du im Forum der Praxisseite Jus (www.cbk.at/forum), im Forum der faktultätsvertretung.jus (www.fvjus.at/forum) - auch der Konzipientenstammtisch des Juristenverbandes (www.juristenverband.at) bietet die Möglichkeit Erkundigungen einzuholen.

Berücksichtigenswert - obgleich in geringerem Ausmaß - ist außerdem die Einkommenssteuerprogression (siehe www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/_start.htm - als "SV-Symbol" ist "ASVG -Pensionist" einzugeben) und § 10 AZG. Nicht vergessen werden darf, dass man als Rechtsanwaltsanwärter nur kranken-, unfall- und arbeitslosenversichert ist. Es besteht also keine Pensionsversicherung. Dafür werden entsprechend geringere Sozialversicherungsbeiträge vom Gehalt abgezogen. Aus diesem Grund sollte der Konzipient für Rehabilitation, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung und Altersvorsorge selbst Maßnahmen ergreifen! Siehe dazu "Zusatzversicherungen für Konzipienten".

buch Sozialleistungen im Überblick, Margit Hörndler, Verlag des ÖGB, ISBN 3-7035-0652-0, laufend aktualisiert, rund € 18,-

Grosse LU

Ein klarer Grund für eine Gehaltserhöhung (auf € 1.800,- bis € 2.200,-) ist das Erlangen der grossen Legitimationsurkunde (LU). Dies ist auch z.B. in Kärnten die Mindestlohnempfehlung. Bis zur Prüfung sollte man sich auf ca. € 2.100,- bis € 2.400,- hinaufgedient haben.

Rechtsanwaltsprüfung

Trotz der immer höheren Steuerprogression darf man sich über ein schwerverdientes Gehalt von € 2.400,- bis € 3.000,- freuen. Von Kollegen, die bereits länger davor in ihrer Kanzlei gearbeitet haben, habe ich gehört, dass auch darüber gezahlt wird.

Je kleiner die Kanzlei, desto weniger wird man verdienen können. Jedoch ist das Klima dort meist persönlicher, man verhandelt in der Regel öfter und hat eine breitere Ausbildung. Auch die Arbeitszeiten sind in kleineren Kanzleien im Schnitt geringer, Wochenendeinsätze die Ausnahme.

Im geschlossenen Bereich des Forums der Praxisseite gibt es weitere Details zum Gehalt und zur Arbeitszeit.

Verdienst der Wiener Rechtsanwälte

Eine Umfrage der Wiener RAK hat ergeben, dass das Unternehmerrisiko und der damit verbundenen Einsatz oft nicht angemessen abgegolten wird:

von

bis

bis in ATS

Anteil

Jahr bis durch 14

0

36.300

500.000

25%

2.600

36.300

72.600

1.000.000

31%

5.200

72.600

145.200

2.000.000

27%

10.400

145.200

363.000

5.000.000

14%

26.000

363.000

726.000

10.000.000

3%

52.000

726.000

726.000 +

+

1%

 

Nachzulesen im AnwBl und in der Die Presse vom 1.04.1999, Rechtspanorama, S. 18 (in Euro umgerechnet und gerundet)

Dumping

Meine eindringliche Bitte - Nicht unter dem Wert verkaufen!

Die obigen Summen sind Richtwerte, die aber nicht sehr repräsentativ erhoben wurden. Sie werden nicht nur oft beträchtlich über-, sondern leider auch stark unterschritten - Kollektivvertrag gibt es keinen.

Bei der Bewerbung ist zu bedenken, dass der, der für sich selbst nicht gut verhandeln kann, auch für seinen zukünftigen Chef nicht viel erstreiten wird. Gut verhandeln ist aber das Alltagsgeschäft für einen RA, der auch einen Bewerber nach diesen Fähigkeiten beurteilen wird - also nur Mut! Immerhin hat man schon einiges geleistet und ist gut ausgebildet. Zu berücksichtigen ist auch, dass auch ein RAA-Neuling, der für seinen Chef verhandelt, das volle Honorar verrechnet und dem Anwalt die volle Verhandlungszeit abnimmt. Das man noch einiges Lernen muss, stimmt. Das die wöchentliche Arbeitszeit aber 50 Stunden oder mehr beträgt (ohne Überstunden-Abgeltung), ist aber eine Tatsache, die das ausgleicht.

Wer sich parallel in der Wirtschaft (z.B. bei einer Bank oder Versicherung) beworben hat, weiss, dass dort (um ca. € 300,- bis € 400,-) höhere Anfangsgehälter bezahlt werden. Meine Erfahrung ist ausserdem, dass bei der Auswahl eines neuen Konzipienten für RA das geforderte Gehalt nicht im Vordergrund steht, sondern die Persönlichkeit und das Auftreten des Bewerbers. RA, die sich RAA haben es meist finanziell ohnehin “bereits geschafft”.

idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein