Der Antrag zur Zulassung sollte in dieser Form erfolgen: (Empfehlung für Anträge beim OLG Wien)
Mag. Max Supafleissig Lernstrasse 90 1010 Wien Tel 12 34 567 E-Mail konzi@hotmail.com 1
Rechtsanwaltsanwärter bei2 DDr. Immar Echthabn Gerichtsgasse 2 1010 Wien Tel 12 34 567 Fax 12 34 567
An den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission
Museumstrasse 12 1010 Wien
Wien, am 15. Jänner 2013
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung (Antrag auf Befreiung von Prüfungsgegenständen)3
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich ersuche um Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung für den Termin Mai 9999 (schriftlich).4
Die mündliche Prüfung würde ich gerne mit Mag. Supa Leinwand, Wissenstrasse 1, 1010 Wien, ablegen5.
Für die schriftlichen Prüfungsarbeiten ersuche ich um Beistellung einer Schreibkraft / Bei den schriftlichen Prüfungsarbeiten möchte ich selber schreiben.
Weiters stelle ich den Antrag auf Befreiung von den Rigorosenprüfungsfächern Fach 1, Fach 2, Fach 3.
__________________ Mag. Max Supafleissig
Beilagen (jeweils im Original und in Kopie)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Diplom-Abschrift
- Verwendungszeugnis6 Dr. Leidaoft Verliern
- Verwendungszeugnis DDr. Immar Echthabn
- Amtsbestätigung des OLG Wien7
- Nachweise der Ausbildungsveranstaltungen8
- Beleg über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
- Anrechnungsbescheid(e)9
- Promotionsurkunde
- Protokollbuch-Blatt10
1 ... Frau Svoboda ist bemüht die Kandidaten möglichst rasch von der Kommission zu verständigen. Kennt sie die E-Mail, schickt sie den Bescheid vorab per E
-Mail, alternativ kann man eine Faxnummer angeben. 2 ... (nicht: c/o) Geht man davon aus, dass man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr regelmässig mit der (ehemaligen) Kanzlei in Kontakt steht, sollte man diese
Zustelladresse nicht angeben. Für den Antrag soll kein Kanzleipapier verwendet werden. 3 ... nur bei Doktorrat und auch da nicht verpflichtend. 4 ... Der ganze Antrag soll kurz und “formlos” gehalten werden (z.B. keine Datumsangeben zu den Beilagen etc.). Wird nicht “schriftlich” oder “mündlich”
angegeben, wird angenommen, dass “schriftlich” gewünscht wurde. 5 ... Gibt man keinen Partner bekannt, wird einer zugeteilt. Prüfungspartner können vor allem psychisch eine grosse Unterstützung sein!
6 ... jeweils von der RAK vidimiert (nicht mehr vergebührt) 7 ... Das Original muss vergebührt sein. Wurde es schon bei der Ausstellung vergebührt, ist es nicht nochmals zu vergebühren.
8 ... für 24 Halbtage. Neben Anwaltsakademie-Seminaren werden z.B. auch Manz-Seminare akzeptiert. Die Zeugnisse müssen nicht vidimiert werden, aber auch im
Original vorliegen. Achtung: Ob auch die RAK andere Zeugnisse für die Ausstellung von Legitimationsurkunden oder als Eintragungsvoraussetzung akzeptiert, sollte vor dem jeweiligen Seminarbesuch erfragt werden.
9 ... wenn die RAK andere Praxiszeiten bescheidmässig anerkannt hat 10 ... Da aus der von der Universität Wien ausgestellten Promotionsurkunde nicht ersichtlich ist, welche Prüfungsfächer absolviert wurden, ist dieser Nachweis
nötig (anders in einigen Bundesländern).
Der Antrag ist zweifach einzubringen und einmal zu vergebühren. Sämtliche Beilagen sind zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie beizulegen. Wird der
Antrag beim Gericht abgegeben, wird eine vorhandene Kopie (“HS”) abgestempelt. Andernfalls empfiehlt sich die Übersendung mittel eingeschriebenem Brief oder - noch sicherer - mittels Rückschein.
idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein |