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Prüfung

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Die folgenden Hinweise gelten für Wien . Sie wurden mit der zuständigen Beamtin im Detail abgesprochen. Kollegen aus den anderen Bundesländern mögen sich bitte erkundigen, welche Abweichungen für sie gelten.

Organisation

Für die Anmeldung zuständig sind die Oberlandesgerichte, nicht die Rechtsanwaltskammern (§ 5 RAPG). Beim OLG Wien ist Frau Swoboda zuständig  (Tel. 52 1 52/ 3499, OLG Wien, 2. Stock, Zimmer 308, rechts hinter der grossen Uhr).

Die Anmeldung muss 4 Monate vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen. Es reicht z.B. Ende Mai für den Termin im September. Ein genauerer Zeitwunsch (z.B. Mitte Juli) wird nicht berücksichtigt. Es sollten bereits mit dem Antrag alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Die Seminare müssen schon zum Zeitpunkt der Anmeldung in ausreichender Zahl absolviert worden sein. Es werden aber nicht nur Seminare der Anwaltsakademie akzeptiert. (Je nach RAK gilt das aber nicht für die Eintragung als RA!) Die Zeugnisse müssen dem Antrag beigelegt werden. Die notwendige Praxiszeit muss aber erst zum tatsächlichen Antrittszeitpunkt absolviert worden sein. Das Verwendungszeugnis des zuletzt ausbildenden Anwaltes kann daher nachgereicht werden. Die RAK bestätigt Zeugnisse nur bis zum Einreichtag (nicht in die Zukunft).

Da die Verwendungszeugnisse vidimiert vorgelegt werden müssen, müssen diese rechtzeitig der zuständigen RA-Kammer übergeben werden (in Wien: Frau Bedrich, Tel. 533 27 18 / 31). Die dafür zuständige Ausschusssitzung tagt (in Wien) nur alle 14 Tage (derzeit: erster und dritter Dienstag im Monat). Abgabeschluss für Zeugnisse ist jedoch immer der Mittwoch davor.

 

Anmeldungsvoraussetzungen - § 2 RAPG

  • abgeschlossenes Jusstudium
  • 3 Jahre Praxis (mindestens 9 Monate bei Gericht, mindestens 2 Jahre bei einem Rechtsanwalt)
  • 24 Seminarhalbtage (entspricht acht durchschnittlichen Seminarbesuchen)

Eine gemeinsame Anmeldung mit dem Prüfungspartner wird gerne gesehen, ist aber nicht Anmeldungsvoraussetzung. Wenn möglich, werden zwei Einzelanmeldungen zu einem Prüfungstermin zusammenfasst.

Die seelische Unterstützung durch den Prüfungspartner kann sehr sehr hilfreich sein. Auch bei der Sammlung der nötigen Informationen und Unterlagen können sich zwei Kandidaten die Arbeit teilen. Das gilt auch für Paukerstunden, die zu zweit weniger kosten.

Weil Juristen soo gerne Schimmel haben, gibt es auch hier ein Muster einer Anmeldung (abgesegnet von der zuständigen Beamtin des OLG).

Der Partner muss aus dem gleichen Bundesland kommen, da sonst verschiedene Kommissionen zuständig wären.

Prüfungspartnerbörse

Wer noch Prüfungspartner sucht, kann dies im Forum posten.

 

Prüfungstermine

Ausser im August werden (in Wien) jeden Monat Prüfungen abgehalten. Zuerst ist die schriftliche, dann die mündliche Prüfung abzulegen. Der letzte Sommertermin ist der Juni (schriftlich) bzw. der Juli (mündlich), der erste Herbsttermin ist der September (schriftlich) bzw. der Oktober (mündlich).

Der Herbsttermin hat den Vorteil, dass die Prüfer angeblich früher bekanntgegeben werden als zu anderen Terminen. Das trifft aber nicht immer zu. Die Prüfer für den Juni- bzw. Juli- Termin wurden auch schon erst eine Woche vor der schriftlichen bzw. zwei bis drei Wochen vor der mündlichen Prüfung bekanntgegeben.

Ab Kenntnis der Prüfer ist es wie auf der Uni: Jeder Prüfer hat seine Schwerpunkte und erfordert eine andere Vorbereitung. Die frühe Kenntnis der Prüfer ist daher vorteilhaft. Beim Wiener Juristenverband gibt es ein besonderes Service für Mitglieder: Eine langjährige Sammlung von Prüfungsfragen. Diese sind nach Prüfer geordnet und erleichtern es sich auf die Schwerpunkte der Prüfer einzustellen. Dieser Service wird aber nur Mitgliedern geboten. Spätestens jetzt treten daher die meisten Wiener Kandidaten dem Verband bei.

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Prüfungsurlaub

Hier ist das persönliche Verhältnis zum Rechtsanwalt ausschlaggebend. Einige Anwälte akzeptieren eine längere, andere nur eine kurze Vorbereitungszeit. Manche Anwälte kündigen vor oder kurz nach Prüfung. Dies unabhängig vom Prüfungserfolg. Einige RAA kündigen selbst, da sie oft zu Recht vermuten, oder wissen, dass ihnen ihr Chef nach der Prüfung nicht angemessen mehr Gehalt zahlen wird (empfohlene Gehaltsforderungen). Andere tun dies, weil sie in der Kanzlei keine langfristige Zukunft sehen.

Es gibt folgende Möglichkeiten, die auch miteinander verbunden werden können:

  • Freistellung
    • mit Bezahlung
    • ohne Bezahlung
    • ohne Bezahlung des Gehaltes, aber mit Bezahlung der SV durch den RAA
  • Verbrauch des angesparten Urlaubs
  • Kündigung

Wie lange man Prüfungsurlaub nehmen “muss” kann nicht allgemein gesagt werden. Es kommt auf folgende Punkte an:

  • Wie streng prüfen die einzelnen Mitglieder der Kommission?
  • Wie gut ist man bereits “Allgemeinjurist”?
  • Hat man die Nerven anzutreten und nur nach Fragensammlungen gelernt zu haben? Kann man gut bluffen?
  • Wie lange kann man am Abend / Wochenende lernen?
  • Kann man sich mehrere Monate ohne Gehalt leisten? Hätte man überhaupt Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung?
  • Will man seine Stelle behalten oder ohnehin wechseln?
  • Hat man einen cleveren Prüfungspartner, mit dem man sich die Erledigung von organisatorischen Aufgaben teilen kann?

Egal, wieviel Zeit man zur Verfügung hat: Die Zeit ist immer zu kurz! Das gilt aber nur für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung. Das Stoffgebiet ist einfach uferlos! Damit muss man sich abfinden und die Nerven bewahren. Bei zu langer Vorbereitungszeit (ab 3 Monate ohne Job) besteht die Gefahr, dass man sich vertrödelt, die gelernten Sachen wieder vergisst oder beim Prüfungstermin geistig schon erschöpft ist.

 

Prüfungsablauf
(OLG Wien)

Tipps zum Ablauf in den Bundesländern findet Ihr im Forum - bitte ergänzt diese, falls es Abweichungen zum OLG Wien gibt.

Schriftliche Prüfung

Gut zu Schaffen!
Vorweg möchte ich Hoffnung machen: Fast jeder ist nach dem ersten Prüfungstag der Schriftlichen erleichert, da es ”gar nicht so schwer war”. Die mündliche Prüfung hingegen hat schon “einiges zu bieten”, die Durchfallsquote ist aber auch hier nicht hoch.

Zeitablauf
Die Kandidaten haben sich an drei Tagen im Zeitraum von ca. einer Woche zur schriftlichen Prüfung jeweils um 8 Uhr im Prüfungszimmer des Schulungszentrums des OLG Wien , Landesgerichtsstrasse 11, 1080 Wien (sogenanntes “graues Haus”) einzufinden. Am besten benützt man den Eingang Wickenburggasse.

Die Arbeiten sind jeweils um 16 Uhr abzugeben. Überziehungen von 15 bis 20 Minuten werden aber z.T. akzeptiert. Ab 13 Uhr darf man mit seinem fertigen handschriftlichen Konzept zur Schreibkraft zum Diktieren gehen. Leider kann man kein Diktiergerät benützen! In einigen Bundesländern darf man es aber verwenden - siehe Forum. Spätestens um 14 Uhr sollte man aber wirklich gehen. Für die Arbeiten im Öffentlichen Recht (Beschwerde) und Strafrecht (Rechtsmittel) ist üblicherweise genug Zeit. Im Zivilrecht (Klage, KB und Urteil!) könnte die Zeit aber knapp werden. Tips zu den einzelnen Bereichen finden Sie zu Beginn der Beispielfälle (derzeit noch nicht abrufbar).

Da der Hinterausgang Wickenburggasse nur bis 16 Uhr benützbar ist, muss man beim Verlassen des Gerichts einen langen umständlichen Weg zum Vorderausgang nehmen. Sollte jemand viel Literatur oder Musterfälle mitnehmen, empfehle ich daher keine grossen Taschen, sondern Koffer mit Rädern. Wird man abgeholt, ist ein guter Treffpunkt das Cafe-Restaurant Adam , wo sich viele Kollegen nach der Prüfung treffen.

Alle an diesem Tag antretenden Kandidaten arbeiten ihre Fälle in einem Zimmer aus. Die rund acht bis zehn Kandidaten erhalten unterschiedliche Fälle. Immer ist eine Aufsichtsperson anwesend. Das Aufsuchen der Toilette ist - hintereinander - möglich.

Unterlagen, Bücher
Sämtliche Literatur und sogar Mustersammlungen sind zugelassen. Die benützten Werke müssen aber am Ende des Schriftsatzes angeführt werden (§ 14 RAPG). Nicht erlaubt sind PC und Handy.

Die Standardwerke können in der Bibliothek des Schulungszentrums entliehen werden. Man hat zu diesem Zweck ein Formular auszufüllen und kann sich die gewünschten Bücher in einen Wagen legen. Nach einer Kontrolle kann man den Wagen in den Prüfungsraum schieben. Um nicht in Zeitdruck zu geraten, haben mein Prüfungspartner und ich die Formulare bereits am Vortag ausgefüllt. Wir haben auch bereits einen Tag vor der Prüfung die Bibliothek besichtigt, da wir wissen wollten, welche Bücher wir nicht mitnehmen müssen: In ausreichender Anzahl und in aktueller Auflage vorhanden sind die Standardwerke (Rummel, Dittrich/Tades, Leukauf-Steiniger, Foregger-Kodek, u.a.) und die gängigen Lehrbücher. Nicht vorhanden sind Mustersammlungen (Hule-Heinke, Schimkovsky, etc.).

Ab 9 Uhr ist es möglich sich Bücher von der Bibliothekarin des Schulungszentrums bringen zu lassen. Zwischen Bestellung und Erhalt kann jedoch einige Zeit (rund 30 Minuten) vergehen. Die Aufsicht kümmert sich meist nicht darum welche Unterlagen verwendet werden. Nach Rückfrage bei der Aufsicht ist auch (wortloses) Austauschen von Büchern unter den Prüflingen gestattet.

Während der Prüfung darf man die Bibliothek nicht benützen. Es kann daher vorkommen, dass in der Bibliothek zwar genau die passenden Bücher stehen, die man aber nicht bestellen kann, weil man sie nicht kennt. Ich  habe mir daher alle einschlägigen Verlagskataloge (Manz, Orac, Verlag Österreich, WUV) zur Prüfung mitgenommen. Dadurch konnte ich genau das passende Buch - in der aktuellen Auflage - bestellen. In meinem Fall war das u.a. ein Kommentar zum Gerichtsgebührengesetz. Ist eine angeforderte Zeitschrift beim LG nicht greifbar, wird sie beim OLG angefordert. Auch das kann etwas dauern.

Mein Partner und ich haben uns auch einen Tag vor der Prüfung die Bibliothek angeschaut. Die gut sortierte Bibliothek hat uns nicht nur sehr beruhigt, sondern uns auch viel Schlepperei erspart!

Die verwendete Literatur ist auf einem Beiblatt anzugeben. Dieses habe ich schon vorher vorbereitet und dadurch immerhin ein paar Minuten gespart.

Für das besondere Verwaltungsrecht gilt: Es ist möglich, dass man keine geeigneten Werke aus der LG -Bibliothek entlehnen kann. Dies z.B. weil ein Richter gerade damit arbeitet. Da die Spezialliteratur meist nur einfach vorhanden ist, sollte man sich diese selbst mitnehmen. Hat man nicht die Möglichkeit sich aus seiner Kanzlei Spezialliteratur auszuborgen, sollte man sich rechtzeitig um eine Bibliothekskarte von der Universität bemühen. Von dort können viele Bücher zur Heimentlehnung entliehen werden.

Benotung

Nicht immer wird eine Benotung der schriftlichen Arbeit bekanntgegeben. Entscheidend für das Bestehen der Prüfung ist auch nicht der Notendurchschnitt, sondern der Gesamteindruck der schriftlichen und mündlichen Leistung. Selbst drei sehr gut oder ausgezeichnet sind keine Garantie für ein Durchkommen! Das gilt aber auch umgekehrt: Sogar bei einer missglückten schriftlicher Arbeit ist ein postives Ergebnis möglich. Dies gilt selbst dann, wenn man in diesem Gegenstand mündlich befreit ist (z.B. Strafrecht).

Kommentare von Besuchern:

Nicht verzagen, wenn man eine schriftliche Arbeit völlig verhaut: Mündlich kann man das Thema dann nochmal besprechen und zeigen, daß man es doch verstanden hat, weitere Konsequenz hat es anscheinend keine, selbst wenn man mündlich kein Gott ist.

Kleidung, Essen und Trinken

Anzug und Krawatte sind nicht vorgeschrieben. Die Prüfer sind gewöhnlich nicht anwesend. Man muss sie daher nicht durch “standesgemässe” Kleidung von seiner Seriosität überzeugen.

Wie schon in der Schule kann der kleine Hunger zwischendurch mit einem Jausenbrot oder einem Packerl Mannerschnitten gestillt werden. Der Getränkeautomat vor der Bibliothek darf während der Prüfung aber nicht benützt werden, weshalb auch hier ein Kaukau (mit Strohhalm) die passendere Alternative darstellt. Selbstverständlich gehören für diese sportliche Ausdauerleistung auch pure Energielieferanten wie Müsliriegel, Traubenzucker oder Energiedrinks ins Gepäck!

Trinkgeld

Es ist üblich, seiner Schreibkraft für alle drei Tage rund € 30,- zu geben. Das steht aber nirgends und wird von den Schreibkräften auch nicht gefordert. Es könnte aber sein, dass man nach 16 Uhr noch Verwendung für die Sekretärin hat (zum Weiterschreiben meine ich natürlich). In diesem Fall könnte ein kleines "Überstundenentgelt" vielleicht die Bereitschaft steigern länger zu bleiben oder schneller zu tippen. Man bedenke, dass es sich um Staatsangestellte handelt, die - so ein hartnäckiges Gerücht - nicht wie wir täglich Überstunden machen. Dabei ist zu beachten, dass man normalerweise an allen drei Tagen die gleiche Sekretärin hat. Das muss aber nicht sein. So hatte eine Kollegin von mir Pech: Sie hatte jeden Tag eine andere Sekretärin, zahlte aber die ersten beiden Tage jeweils bis zum Ende.

Mündliche Prüfung

Die Prüfung findet rund zwei bis vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung statt. Sie dauert von 9.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr . Wer besonders “schlau” ist braucht etwas länger um die Kommission von seinem Wissen zu überzeugen.
Die gemeinsam antretenden Kandidaten werden gleichzeitig von der Kommission geprüft. Das Ergebis wird sogleich im Anschluss an die Prüfung bekanntgegeben.
Jeder Prüfer hat ca. 20 Minuten pro Prüfling Zeit. Die Fragen werden meist nicht weitergereicht, jeder Prüfer prüft seinen Kandidaten “fertig”. Es gibt nach zwei Prüfern eine kurze Pause (15 min). Danach sind viele Kandidaten schon ziemlich erschöpft.

Um Durchzukommen, muss man zumindest einen Anwalt und den Vorsitzenden (einen Richter) von seiner positiven Leistung überzeugen (§ 24 RAPG).

Wieviel Kandidaten die Prüfung schaffen und was Durchfallen bedeutet steht auf dieser Seite.

§ 24 RAPG: Entfall der Bestimmung, dass gegen die Stimmen beider Rechtsanwälte das Gesamtergebnis der Prüfung nicht auf „bestanden“ lauten kann.

Kommentare von Besuchern:

Zur mündlichen Prüfung allgemein scheint wirklich ziemlich wichtig zu sein, irgendwas zu plappern, auch wenn es nicht 100% die Antwort ist. Das persönliche Verhalten, daß man bei der Prüfung zeigen sollte, muß anscheinend in einer Mischung aus Erfurcht, Unterwürfigkeit, Höflichkeit, leichter, aber nicht zu großer Nervosität gepaart mit der Fähigkeit, zu allem zumindest irgendetwas sagen zu können und natürlich getragen von einem fundierten (Detail-) Wissen zumindest hinsichtlich der Walzen. Was anscheinend nicht beliebt ist, ist übertriebenes Selbstbewußtsein, Widersprechen oder gar Präpotenz. Auch scheinen Großkanzlisten nicht so beliebt zu sein, vielleicht weil sie gelegentlich zu Selbstbewußt auftreteten. Dr. Nechwatal erwähnte beim Vorstellungsgespräch ausdrücklich die deutschen Kandidaten, "an deren Selbstbewußtsein und Selbsicherhheit sich man ein Beispiel nehmen könne, es aber verblüffend sei, dann festzustellen, daß diese oft nicht einmal wissen, was eine Bezirkshauptmannschaft ist." Die Durchfallsquote scheint gerade bei diesen sehr hoch zu sein.

Zum Thema abschichten: Hervorragend ist sicher Strafrecht, ich hattte weiters Bürgerliches und Handelsrecht, daß kam aber natürlich zum Teil wieder beim Vertragsverfasser. Ich hätte lieber ZGV weg gehabt! Auf meine Frage an den Strafrechtsprüfer, was denn sei, wenn man schriftlich in Strafrecht durchfalle, es aber mündlich nicht habe, meinte dieser, daß man dieses Problem schon öfter besprochen habe, aber zu keiner Lösung gefunden habe. Das klang fast so, als wäre auch das letztlich kein Problem sei, wenn man sonst (vor allem mündlich in den anderen Fächern) gut ist.

idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein