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Haftpflicht

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1. Allgemeines

Konzipienten sind in der Polizze ihrer Ausbildungskanzlei mitversichert. Auch Anwälte, die in einer größeren Sozietät tätig sind, müssen sich bei einem bestehenden Kanzleivertrag um eine Berufshaftpflichtversicherung idR nicht kümmern. Wenn erstere sich nach Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung in die Liste der Rechtsanwälte eintragen lassen, um selbständig tätig werden zu können, oder zweitere ihre bisherige Kanzlei verlassen, wird von diesen erstmals der Nachweis einer eigenständigen Haftpflichtversicherungsdeckung benötigt. Die Versicherungsbestätigung ist der jeweiligen Rechtsanwaltskammer vorzulegen.

Für Rechtsanwälte gibt es am österreichischen Markt eine große Anzahl an Versicherungskonzepten, die voneinander sehr stark abweichen.

Der berufliche Haftpflicht-Versicherungsschutz eines österreichischen Rechtsanwaltes ergibt sich nicht selten aus mehreren Verträgen bei unterschiedlichen Versicherungsunternehmen. Nur wenn sowohl der Basis-, Kammer- als auch ein allfälliger Exzedentenvertrag eng aufeinander abgestimmt sind, besteht im Schadenfall eine durchgehende Deckung.

FAZIT: Die "richtige" Versicherungslösung ist bei jedem Anwalt eine andere und kann im Laufe der Zeit einer Korrektur bedürfen. TIPP: Lassen Sie Ihren Vertrag regelmäßig prüfen.

2. gesetzliche Versicherungspflicht

Jeder Rechtsanwalt ist gemäß § 21a RAO verpflichtet zur Deckung der aus seiner Berufstätigkeit gegen ihn entstehenden Schadenersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung bei einem zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen. Er hat die Versicherung während der Dauer seiner Berufstätigkeit aufrechtzuerhalten und dies der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Verlangen nachzuweisen.

Die Mindestversicherungssumme hat insgesamt € 400.000 für jeden Versicherungsfall zu betragen, bei Rechtsanwalts GmbHs das 6-fache, nämlich € 2.400.000.

3. Deckungsumfang

VORSICHT: Der Gesetzgeber stellt kaum inhaltlichen Anforderungen an die Deckung, daher sind die Versicherer frei in ihren Konzepten gewisse Ausschlüsse und zeitliche Begrenzungen im Versicherungsschutz vorzusehen.

Die am Markt verfügbaren Versicherungsprodukte weisen nicht nur prämien-, sondern auch deckungsmäßig große Unterschiede auf, weshalb sich ein eingehender Vergleich auszahlt.

Worauf ist insbesondere zu achten?

  • Ausreichend hohe (ungeteilte) Versicherungssumme
  • Unbegrenzte Nachhaftung
  • Unbegrenzte Jahreshöchstleistung
  • Europadeckung
  • Kündigungsverzicht im Schadenfall
  • Mitversicherung anwaltsuntypischer Tätigkeiten

Mitversicherung von

    • wissentlicher Pflichtverletzung ohne Schädigungsvorsatz
    • Ansprüchen iZmd Selbstberechnung der ImmoESt
    • Verstößen beim Zahlungsakt (Anderkontendeckung)
    • Ansprüchen iZm Treuhandschaften, Verfahrenshilfen
    • Sach- und Personenschäden (wichtig bei Sachwalterschaften)

4. Grunddeckung (Basisvertrag)

Heute gibt es eine Vielzahl an Versicherungskonzepten, die am Markt von diversen Risikoträgern offeriert werden und für einen guten Wettbewerb unter den Anbietern sorgen. Es macht Sinn die Tarife und Bedingungen jährlich zu vergleichen und gegenüber zustellen.

Anbieter von Basisdeckungen sind insbesondere:

  • Generali
  • UNIQA
  • Wr. Städtische
  • RuV
  • HDI
  • Allianz
  • GRAWE
  • Helvetia
  • AXA
  • ERGO

5. Prämien

Aufgrund des großen Wettbewerbs sind die Versicherer gezwungen ihre Tarifmodelle laufend anzupassen. Die Berechnung der Prämien findet auf unterschiedliche Art und Weise statt. Es gibt das Modell der umsatzabhängigen Beiträge und jenes mit fixen Kopfprämien. Ein Junganwalt mit ganz geringen Einnahmen wird idR mit dem Umsatzmodell „besser fahren“. Das kann sich aber sehr rasch ändern. Nicht selten fällt die Nachtragsprämie in kurzer Zeit höher aus als die ursprüngliche Grundprämie, spätestens dann zahlt sich ein Wechsel auf das Fixprämienmodell aus.

Welches Angebot tatsächlich am günstigsten ist, hängt auch von den konkret gewährten Rabatten ab, welche in vielen Formen am Markt angeboten werden und verhandelbar sind.

Auch die Höhe der vorgeschriebenen Selbstbehalte divergiert in den unterschiedlichen Konzepten stark voneinander. Die Bandbreite reicht von 10% über € 750 bis € 10.000.

Prämienübersicht (unverbindliche Indikationen, Stand 09/2015):

 

Versicherungssumme

Jahresprämie

Anmerkung

Generali

 € 70.000

€ 1.100

nur für Stmk

 

€ 400.000

€ 1.710

österreichweit

 

€ 750.000

€ 2.127

österreichweit

 

€ 2.400.000

€ 3.350

österreichweit

UNIQA

€ 36.336

921,30

nur für W, N, Bgld

 

€ 150.000

1.381,95

nur für W, N, Bgld

 

€ 400.000

1.909,20

nur für W, N, Bgld

Wiener Städtische

€ 400.000

€ 980

Umsatz bis € 75.000

 

 

€ 1.490

Umsatz bis € 150.000

 

 

€ 1.690

Umsatz bis € 225.000

6. Großschaden-Kammervertrag

Eine je nach Bundesland anders ausgestaltete Deckung bieten die Großschadenhaftpflicht Versicherungen, welche alle österreichischen Rechtsanwaltskammern für ihre Mitglieder abgeschlossen haben. Die Inhalte der Rahmenverträge divergieren stark voneinander.

Jeder Anwalt muss ungeachtet dessen eine individuelle Grund-bzw Basisversicherung abschließen, die zumindest den Selbstbehalt abdeckt, den der jeweilige Kammervertrag vorschreibt. Die Höhe des Selbstbehaltes ist bundesweit uneinheitlich geregelt. Selbiges gilt für die Höhe der Prämie, die bei einem Beitritt zum Rahmenvertrag anfallen würde.

Alle Kammerverträge honorieren höhere Grunddeckungen indem sie die über den Selbstbehalt hinausgehende Versicherungssumme verdoppeln (Hebelwirkung). In der Regel ist aber eine Obergrenze für die aus dem Kammervertrag zur Verfügung stehende Summe seitens der Versicherer eingezogen. Diese liegt derzeit einheitlich bei € 2.000.000.

Im Zusammenhang mit dem Kammervertrag ergeben sich viele Fragen:

  • Ist ein Beitritt zum bzw Austritt vom Kammervertrag für mich sinnvoller?
  • Welche Gesamt-Versicherungssumme stünde mir im Falle eines Beitritts zu?
  • Welche Deckungsunterschiede bestehen zwischen Kammer-und Basisvertrag?
  • Wie würde die Schadenabwicklung unter mehreren Versicherern funktionieren?
  • Bin ich auch als Anwalt, der in der Rechtsform GmbH tätig ist, über den Gruppenrahmenvertrag versichert (und wenn ja in welchem Ausmaß)?

7. Rückfragen?

Für alle Ihre Anliegen zum Thema Anwaltsversicherungen steht Ihnen unverbindlich und kostenfrei Herr Dr. iur. Georg Aichinger persönlich zur Verfügung. Kontaktaufnahmen unter:

Tel: 0664 255 32 37 oder 01 877 7000 30
E-Mail: georg.aichinger@kobangroup.at
www.rechtsanwaltsversicherung.at

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