Vor der Eintragung als Rechtsanwalt muß eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit muß der Kammer der Abschluß einer Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Zusätzlich kann man sich freiwillig das Unfallrisiko über die zuständige Anwaltskammer versichern.
Sinnvoll sind auch private Pensionsversicherungen.
Weitere denkbare Versicherungen sind:
- Betriebsunterbrechung (z.B. Uniqa-pdf 0,3 MB)
- Kunstgegenstände (Details siehe Uniqa-pdf 0,1 MB)
- Pensionszusatzversicherung (Uniqa-pdf 0,3 MB)
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