Das Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs hat mit der UNIQA Personenversicherungen AG und der Wiener Städtischen Allgemeine Versicherungs AG eine private Unfallversicherung geschaffen, die auf die freien Berufe zugeschnitten ist.
Versicherbare Personen
- Rechtsanwälte (nicht Rechtsanwaltsanwärter), andere Freie Berufe
- deren Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder
Vorteile
- Leistung bei dauernder Invalidität, auch wenn keine Berufsunfähigkeit eintritt (Beispiel: Allgemeine Info Uniqa-pdf 0,6 MB)
- Unfall, nicht Krankheit ist versichert
- “Schmerzengeld” bei Spitalsaufenthalt (ab 7. Tage € 5.000,-, ab 21. Tage € 10.000,-), kann Wirkung einer Betriebsunterbrechungsversicherung haben (jedoch nur bei Unfall)
- Unfallkosten (mit Selbstbehalt), z.B. Heilbehelfe (bessere als Krankenkasse), kosmetische Operationen
idF 08/06/21 - - www.konzipient.com - www.konzipient.at © Mag. Clemens Binder-Krieglstein |